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Umweltministerium verweigert Exportstopp von Brennstäben

 

Es gibt nichts dran zu rütteln: Der Export von Brennelementen aus Lingen an die moraden Meiler in Doel, Fessenheim und Cattenom ist mit deutschem Recht nicht vereinbar und muss untersagt werden. Die Rechtsanwältin Cornelia Ziehm ist da sehr eindeutig, wie man im IPPNW-Gutachten nachlesen kann. Das Bundesumweltministerium dagegen behauptet weiterhin, für einen Exportstopp dieser Art gäbe es keine rechtliche Handhabe. Dabei beruft  es sich auf einen Passus im Atomgesetz, der aus dem Jahr 1958 stammt.

Doch damit nicht genug: Der Passus wird dann auch noch falsch interpretiert bzw. durch Weglassen des entscheidenden Satzes verzerrt. Ziehm hat, beauftragt von der IPPNW, die Aussagen des BMUB bewertet und in allen Punkten widerlegt bzw. entlarvt.

Damit ist jedenfalls klar, dass die Bundesregierung nicht nur untätig ist. Sie unterlässt es nicht nur, die Bevölkerung zu schützen. Sie täuscht dabei auch noch die Öffentlichkeit mit der Behauptung, ihr seien die Hände gebunden! Ihr selbsterklärtes Ziel, sich für die Schließung der belgischen und französischen Schrottmeiler einzusetzen, ist also nicht ernst gemeint!

Am Freitag, den 21.10. fand zu diesem Thema eine Landespressekonferenz in Hannover statt. Die begleitende Pressemitteilung ist hier zu lesen.