Wie wir einen Exportstopp für Brennelemente von Lingen nach Doel (Belgien) per Gericht erzwingen können.
Wenn im nächsten Frühjahr die uralten belgische Atommeiler Doel 1 und 2 in Revision gehen, werden ihnen die bestellten Brennelemte aus der Lingener Atomfabrik fehlen. Der geplante Brennelement-Wechsel wird nicht stattfinden und die Reaktoren können nicht weiter betrieben werden.
Grund dafür ist eine Klage mit aufschiebender Wirkung, die ein Atomkraftgegner aus Aachen am 11. August gegen die Ausfuhrgenehmigung für eben jene Brennelemente eingereicht hat. Er handelte dabei stellvertretend für ein Klagebündnis, dem auch AntiAtomBonn angehört.
Die Klage hat außerdem Präzedenz-Charakter, denn erstmalig wird sich ein deutsches Gericht mit der Frage befassen müssen, ob das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Brennstoff-Exporte an grenznahe Atomkraftwerke überhaupt genehmigen darf, ohne vorher deren Sicherheit überprüft zu haben.
Unsere Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm hat darauf eine klare Antwort: Wie sie bereits 2016 in einem IPPNW-Gutachten aufzeigte, darf laut Atomgesetz die Verwendung von deutschen „Kernbrennstoffen“ im Ausland nicht dazu beitragen, dass die Bevölkerung in Deutschland einem – nach „objektiven Kriterien“ – unzumutbaren Risiko ausgesetzt wird. Der Brennstoff-Export muss in solchen Fällen unterbunden werden.
Tatsächlich entspricht die Sicherheit der beiden über 45 Jahre alten Meiler weder internationalen, noch europäischen oder deutschen Standards – nicht mal annähernd. Ihr Betrieb wurde sowohl vom Europäischen Gerichtshof als auch dem belgischen Verfassungsgericht für grundsätzlich illegal erklärt. Er wird bis Ende 2022 nur noch geduldet.
Es gibt also genügend Gründe für ein deutsches Gericht, den maroden Meilern Brennelemente aus Lingen zu verweigern. Doch selbst wenn es nicht zu unseren Gunsten entscheiden sollte, hat der Kläger die Möglichkeit, vor das Oberverwaltungsgericht und danach notfalls auch vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen. Während des ganzen, sehr langwierigen Verfahrens dürfen die Brennelement wegen der aufschiebenden Wirkung nicht nach Doel geliefert werden! Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn Framatome/EdF, der Betreiber der Brennelementefabrik, Sofortvollzug beantragen würde und bewilligt bekäme. Doch auch dagegen könnte der Kläger vorgehen. Im Eilverfahren müsste dann das Gericht entscheiden, ob vor dem Urteil Fakten geschaffen werden dürfen oder nicht. Wenn die Richter nur halbwegs vernünftig sind, werden sie den Sofortvollzug nicht zulassen. Denn es gibt keinen Grund, der die Vorab-Lieferung rechtfertigen würde, nicht einmal aus Sicht der sog. Versorgungssicherheit.
Spenden zur finanziellen Unterstützung der Klage gehen mit Angabe des Stichworts "BE-Stopp für Doel" auf unsere Vereinskonto:
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AntiAtomBonn
IBAN: DE34430609674038265600
Stichwort „BE-Stopp für Doel“
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